Häufig gestellte Fragen - ortsfeste Funkanlage
Frage: Die in dem Infofenster Funkanlage angegebene Antennenzahl stimmt nicht mit der tatsächlichen Zahl überein. Warum?
Antwort: Das Infofenster führt die Antennen eines Standorts, die im Rahmen der Standortbescheinigung bewertet wurden, einzeln auf. Grundsätzlich gilt, dass die Zahl der im Datenbank-Infofenster angegebenen Antennen von der der am Funkmast installierten Antennen abweichen kann, da stets nur Sende- nicht aber Empfangsantennen berücksichtigt werden. Schließlich emittieren nur Sendeantennen elektromagnetische Felder.
Frage: In den einzelnen Zoomstufen werden in den Karten nur die Messorte angezeigt. Warum ist dies nicht auch für die Standorte von Funkanlagen möglich?
Antwort: Diese Funktion ließe sich nur mit einer erheblichen Einschränkung der Übersichtlichkeit der Karten realisieren. Aus diesem Grund werden die Standorte von Funkanlagen erst in der letzten Zoomstufe (Karte mit Straßennamen) angezeigt.
Frage:
Im Infofenster der Standortdatenbank ist von „sonstigen Funkanlagen“
die Rede. Was verbirgt sich dahinter?
Antwort: Neben Mobilfunkanlagen enthält die Datenbank eine Vielzahl von Funkanlagen des Polizei- und Rettungsfunks. Aus Sicherheitsgründen wurden diese Standorte mit den Standorten des Datenfunks, Betriebsfunks, Richtfunks zu der Rubrik "Sonstige Funkanlage" zusammengefasst.
Frage: Wenn eine neue Sendeantenne an einem Mast installiert wird, an dem sich schon Funkanlagen befinden, erhöht sich insgesamt die Feldstärke in der Nähe des Funkmastes. Wie lässt sich sicherstellen, dass dadurch nicht die Grenzwerte überschritten werden?
Antwort: Zur Berechnung von Sicherheitsabständen für die Standortbescheinigung wird nicht nur die Sendeleistung der neuen Antennen berücksichtigt. In die Berechnung fließen darüber hinaus die technischen Daten der bereits installierten und weiterhin in Betrieb befindlichen Sendeantennen ein. Darüber hinaus werden in die Ermittlung des Sicherheitsabstands auch die Feldstärken von anderen Funkanlagen in der Umgebung mit einbezogen. Die Standortbescheinigung beinhaltet damit eine geschlossene und weiträumige Betrachtung des Funkanlagenstandortes und keineswegs nur der beantragten Anlage.
Frage: Wird bei der Festlegung von Sicherheitsabständen im Rahmen der Standortbescheinigung berücksichtigt, dass Funkanlagen mit schwankender Leistung senden?/ Reicht der Sicherheitsabstand aus, selbst wenn die Anlage mit maximaler Leistung sendet?
Antwort: Ja. Bei der Festlegung des Sicherheitsabstandes wird davon ausgegangen, dass die Anlage voll ausgelastet ist. Für alle Parameter werden Maximalwerte angenommen – eine Situation, die im realen Betrieb so gut wie nie eintritt, da beispielsweise Mobilfunk-Funkanlagen zum einen mit schwankender Leistung und zum anderen kaum jemals mit dem Maximum senden. Alle technischen Parameter werden also zu Ungunsten des Betreibers ausgelegt. Die von der Bundesnetzagentur rechnerisch festgelegten Sicherheitsabstände verfügen deshalb über zusätzliche Sicherheitsreserven.
Frage: Die Bundesnetzagentur legt die Sicherheitsabstände nur aufgrund von Berechnungen fest. Reicht das, um zuverlässig die Sicherheitsabstände bestimmen zu können? Müsste nicht zusätzlich vor Ort gemessen werden?
Antwort: Die Berechnung reicht aus. Dem Antrag auf eine Standortbescheinigung müssen die Funkanlagenbetreiber schließlich nicht nur alle technischen Daten der Sendeantennen beifügen, sondern auch Lagepläne, aus denen die Bebauung in der Umgebung und die Nutzung der Gebäude hervorgeht oder etwa Bauskizzen, falls die Anlage auf einem Dach errichtet wird.
Frage: Ich habe festgestellt, dass die Standorte
von Funkanlagen in den Landkarten der Datenbank von den wahren Standorten
abweichen. Zum Teil scheint es, als stünden die Funkanlagen an einer
anderen Straße?
Antwort: Anhand der Angaben in der Datenbank und dem Infofenster lässt sich tatsächlich nicht auf den exakten Standort der Anlage schließen – die Angaben in den Landkarte können um bis zu 80 Meter vom realen Standort abweichen. Diese Unschärfe ist aus Datenschutzgründen erforderlich.
Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen Funkanlage und Sendeantenne?
Antwort: Ja. Bei einer Sendeantenne handelt es sich um eine einzelne Antenne. Eine Funkanlage hingegen kann aus mehreren Sendeantennen bestehen, beispielsweise aus Sendeantennen, die in unterschiedliche Himmelsrichtungen weisen.