Infofenster Funkanlage
Die an diesem Standort installierten Funkanlagen wurden von der Reg TP bewertet. Als Ergebnis dieser Bewertung erteilte die Reg TP die für die Inbetriebnahme dieses Standortes erforderliche Standortbescheinigung. Die Standortbescheinigung konnte erteilt werden, weil die von den Funkanlagenbetreibern vorgelegten technischen Parameter die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern außerhalb des von der Reg TP festgelegten Sicherheitsabstandes nicht überschreiten und sich innerhalb dieses festgelegten Sicherheitsabstandes nur befugte Personen aufhalten können.
Derzeit werden die technischen Daten zur Übernahme in die Kartografische Datenbank aufbereitet und sukzessive in die Infofenster der Funkanlagen eingeladen.
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